Es geht darum, die Voraussetzungen für den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital zu schaffen. Das heißt, handelshemmende nationale Vorschriften abzubauen, einheitliche Rahmenbedingungen aufzustellen und die technischen Anforderungen an Produkte zu harmonisieren.
Damit gemeinsame Anforderungen an Produkte erfüllt werden, gibt die EU regelmäßig Verordnungen oder Richtlinien heraus. Sie legen formale und technische Mindestanforderungen an das Inverkehrbringen der jeweiligen Produkte fest. Wichtig: Verordnungen gelten unmittelbar, Richtlinien sind Gesetzgebungsaufträge, die die EU-Mitgliederstaaten innerhalb einer bestimmten Zeit in ihre nationale Gesetzgebung aufnehmen müssen.
Beispiele für die Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien in deutsche Gesetze: PDF: Tabelle mit Binnenmarktrichtlinien
Hierbei geht es im Wesentlichen um zwei Bereiche:
Die Anwendung ist per Gesetz verpflichtend. Kein Marktteilnehmer bzw. Wirtschaftsakteur darf Produkte auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, die nicht richtlinienkonform sind. Der Hersteller muss per Konformitätsbewertungsverfahren die vollständige Anwendung der Richtlinie nachweisen. Entweder durch eigenverantwortliche Durchführung per interner Fertigungskontrolle oder mit Unterstützung von neutralen und unabhängigen Organisationen (Benannte Stellen)
Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt den dem Hersteller auferlegten Anforderungen der EG entspricht. Mit der CE-Kennzeichnung eines Produktes erklärt der Verantwortliche, dass dieses allen anzuwendenden Gemeinschaftsvorschriften entspricht und die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden.
Die europäische Union will mit den Maschinenrichtlinien CE ein einheitliches Vorgehen der Mitgliedsstaaten auf dem Binnenmarkt und ein gemeinsames Sicherheitsniveau von Produkten gewährleisten.
Die Maschinenrichtlinien beinhalten Informationen über die Themen Rechtliche Grundlagen, Grundlagen der CE-Kennzeichnung, Grundlagen der Maschinenrichtlinien, CE-Dokumentation, Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung.
Der CE-Leitfaden zeigt auf, welches Wissen bzw. welche Schritte erforderlich sind, um ein rechtskonformes Produkt innerhalb der EU in Verkehr bringen zu können. Man muss:
Dazu werden alle bisherigen CE-Maßnahmen erfasst und zukünftige entwickelt.
Hierbei handelt es sich um Verfahren, durch das die Übereinstimmung eines Produkts mit den jeweils gültigen EG-Richtlinien bewertet werden muss.
Für jedes richtlinienkonformes Produkt muss es eine Konformitätserklärung geben. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, mit dem die Übereinstimmung mit einer oder mehreren EG-Richtlinien bestätigt wird.
PDF: Beispiel und Beschreibung EG-Konformitätserklärung
Die Konformitätsbewertung dient dazu, die wesentlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen und so die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Sie ist der Nachweis, dass die wesentlichen Anforderungen eingehalten wurden. Und die Voraussetzung, dass für das Produkt eine Konformitätserklärung für den freien Warenverkehr in der EU ausgestellt werden kann.
Die ersten beiden Verfahren müssen von neutralen und unabhängigen, sogenannten „Benannten“ Stellen durchgeführt werden. Die interne Fertigungskontrolle kann eigenverantwortlich durch den Hersteller erfolgen.
Unter Produkte im Sinne der Maschinenrichtlinien versteht man Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Produktions- bzw. Fertigungsprozess hergestellt worden sind.
DIN steht für Deutsche Industrie Norm, EN für Europäische Norm. Eine europäische Norm muss von nationalen Normungsorganisationen 1:1 übernommen werden. Entgegenstehende nationale Normen verlieren ihre Gültigkeit.
Das Ziel der Marktaufsicht besteht darin, EU-Bürger vor unsicheren Produkten zu schützen, den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit aller Wirtschaftsakteure zu verbessern. Die Strategie der Marküberwachung ist es dabei, gleiche Ausgangspositionen im Wettbewerb zu schaffen und Wirtschaftsakteure, die an der Sicherheit ihrer Produkte sparen, zu sanktionieren bzw. vom Markt fernzuhalten. Die jeweils zuständige Marktaufsichtsbehörde sowie Ansprechpartner können unter www.icsms ermittelt werden.
Die zuständige Marktaufsichtsbehörde