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Maschinenrichtlinie CE Kennzeichnung - Wirtschaftsakteure Teil 2

Was versteht man unter einem Wirtschaftsakteur?

Ein Wirtschaftsakteur ist entweder ein Hersteller, ein Bevollmächtigter, ein Einführer bzw. Importeur, ein Händler oder ein Betreiber.

Welche Pflichten haben Wirtschaftsakteure?

Sie müssen:

Was versteht man unter einem Hersteller?

Ein Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die:

Wenn die Veränderung mit dem Hersteller abgesprochen und in seiner Risikobeurteilung berücksichtigt wurde, bleibt die CE-Kennzeichnung erhalten. Anderenfalls ist die CE-Kennzeichnung nicht mehr gültig. Die Konformitätsbewertung muss erneut durchgeführt werden und der Veränderer wird zum Hersteller. Es gibt genau einen Hersteller je Maschine.

Welche Pflichten hat ein Hersteller?

Wann gilt ein Einführer bzw. Importeur oder Händler als Hersteller?

Wenn er ein Gerät unter seinem eigenen Namen bzw. seiner Handelsmarke in Verkehr bringt. Oder er verändert ein Gerät, das sich bereits auf dem Markt befindet so sehr, dass die Konformität mit diesen Richtlinien gefährdet werden kann.

Welche Pflichten hat ein Bevollmächtigter?

Der Bevollmächtigte ist eine in der Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person. Er wird vom Hersteller schriftlich benannt und führt in seinem Namen die ihm vom Hersteller beauftragten Pflichten und Formalitäten aus. Diese umfassen mindestens:

Der Bevollmächtigte ist in der Lage, die technischen Dokumente auf Verlangen einer Marktaufsichtsbehörde vorzulegen.

Welche Pflichten hat ein Händler?

Er hält die Lager- und Transportbedingungen ein.

Welche Pflichten hat ein Einführer bzw. Importeur?

Ein Einführer ist verpflichtet, ausschließlich konforme Geräte in den Verkehr zu bringen. Er gewährleistet, dass der Hersteller: