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Maschinenrichtlinie CE Kennzeichnung - Haftung Teil 3

Die Produkthaftung regelt, wer für einen Schaden haftet, der durch ein fehlerhaftes Produkt entstanden ist. Rechtsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch sowie das Produkthaftungsgesetz.

Dies regelt die Produkthaftung. Rechtsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch sowie das Produkthaftungsgesetz.

Im Falle eines durch ein fehlerhaftes Produkt verursachten Schadens können das öffentliche Recht, das Strafrecht oder das Zivilrecht greifen.

Das ProdSG regelt den Bereich der Prävention. Es geht darum, Sicherheitsmängel und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Das Produktsicherheitsgesetz gilt für das Bereitstellen von Produkten auf dem Markt. Ob die Produkte neu, alt oder verändert sind, spielt dabei keine Rolle. Für die Einhaltung der Anforderungen ist die Marktüberwachungsbehörde verantwortlich.

Das Strafrecht wird vom Staat nur auf natürliche Personen und nicht auf Unternehmen angewendet. Es greift, wenn ein Unrecht fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Wie zum Beispiel, wenn eine natürliche Person durch ein fehlerhaftes Produkt verletzt wurde.

Das Zivilrecht regelt das Verhältnis bzw. Rechtsfälle zwischen Privatpersonen. Man unterscheidet einerseits zwischen der Gewährleistungshaftung für Sachmängel, die dann greift, wenn ein Produkt Mängel aufweist. Und andererseits der Produkthaftung, die dann angewendet wird, wenn Schäden durch ein Produkt entstanden sind.

Fall Produkthaftung Produktsicherheitsrecht
Anwendung wenn durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden hervorgerufen wurde wenn ein Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird
Sicherheitsstandard Stand von Wissenschaft und Technik die anerkannten Regeln der Technik
Anspruchssteller der Geschädigte der Gesetzgeber
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  • Zuletzt geändert: 16.10.2017 12:36
  • von Marvin Fligg